Sektenschwestern
Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) reagierte positiv auf die Entscheidung. Lehrerinnen islamischen Glaubens mit Kopftuch sollten grundsätzlich mit Ordensschwestern gleichgestellt werden, sagte die DOK-Vorsitzende, Generaloberin Aloisia Höing. Sie fügte hinzu, auch die Ordenstracht sei wie das Kopftuch eine Glaubensbekundung. Sie sei ein Zeichen des gemeinsamen Lebens und der Christuszugehörigkeit.
Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland setzt auf weitreichende Konsequenzen aus dem Urteil. Die Entscheidung sollte bundesweit ein Anstoß dafür sein, das bisherige Vorgehen gegen Lehrerinnen mit Kopftuch zu überdenken, sagte der Ratsvorsitzende Ali Kizilkaya. Auch der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, begrüßte die Entscheidung. Er sprach von einem 'Zeichen gegen die Diskriminierung des Islam'."
(ddp)
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