Friday, July 07, 2006

Sektenschwestern

"Das Land Baden-Württemberg hat im Kopftuchstreit mit einer Stuttgarter Lehrerin eine schwere Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab am Freitag der Klage der deutschen Muslimin gegen eine Anweisung der Landesbehörden statt, ihr Kopftuch im Unterricht abzulegen. Die Anweisung sei rechtswidrig, betonte der Vorsitzende Richter Michael Schaber mit Verweis auf Nonnentrachten, die die Landesregierung im Schuldienst erlaubt. Sowohl die deutschen Ordensfrauen als auch der Islamrat begrüßten das Urteil. [..]

Die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) reagierte positiv auf die Entscheidung. Lehrerinnen islamischen Glaubens mit Kopftuch sollten grundsätzlich mit Ordensschwestern gleichgestellt werden, sagte die DOK-Vorsitzende, Generaloberin Aloisia Höing. Sie fügte hinzu, auch die Ordenstracht sei wie das Kopftuch eine Glaubensbekundung. Sie sei ein Zeichen des gemeinsamen Lebens und der Christuszugehörigkeit.

Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland setzt auf weitreichende Konsequenzen aus dem Urteil. Die Entscheidung sollte bundesweit ein Anstoß dafür sein, das bisherige Vorgehen gegen Lehrerinnen mit Kopftuch zu überdenken, sagte der Ratsvorsitzende Ali Kizilkaya. Auch der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, begrüßte die Entscheidung. Er sprach von einem 'Zeichen gegen die Diskriminierung des Islam'."

(ddp)

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